PKV Wechsel – sinnvoll und kostengünstig. Unter welchen Bedingungen lässt sich gut von der bestehenden Privaten Krankenversicherung zu einem anderen Versicherer wechseln lässt und wie das möglichst reibungslos funktioniert? Alles Wichtige finden Sie hier.
Grundsätzlich sollte regelmäßig geprüft werden, ob Ihr gewählter PKV-Tarif noch zu Ihrem Leben und Ihren Bedürfnissen passt und ob die monatliche Prämie gerechtfertigt ist. Ein unverbindlicher Vergleich der verschiedenen Anbieter für Private Krankenversicherungen ist auf jeden Fall empfehlenswert.
Welche Möglichkeiten es gibt, eine Private Krankenversicherung zu wechseln, lässt sich nicht immer sofort beantworten. Egal, ob Sie schon lange oder erst seit Kurzem privat versichert sind, Sie werden von Ihrem neuen Versicherer immer als Neukunde behandelt.
Ein Wechsel folgt dem gleichen Ablauf wie beim ersten Vertragsabschluss: Der neue Vertrag bei der neuen Versicherung wird basierend auf Alter und Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung festgelegt.
Bevor Sie einen Wechsel in Betracht ziehen, sollten Sie prüfen, wann Sie Ihre bisherige PKV abgeschlossen haben. Denn das Jahr des Vertragsabschlusses spielt bei der Übernahme der Alterungsrückstellungen eine entscheidende Rolle.
Bei allen Verträgen vor 2009 besteht kein Anspruch, die Alterungsrückstellungen übertragen zu lassen. Die beantragte Versicherungsprämie beim neuen Versicherer ist damit fix.
Unter solchen Umständen wird daher meistens von einem Wechsel von einer Privaten Krankenversicherung zu einer anderen Privaten Krankenversicherung abgeraten. Wenn Sie dennoch Ihre PKV unter diesen Umständen wechseln möchten, sollten Sie dabei sehr sachlich, gut beraten und wohlüberlegt vorgehen.
Bei allen Verträgen mit Abschluss ab 2009 gilt, dass privat Versicherte einen Anspruch auf ihre Alterungsrückstellungen haben. Das bringt bei einem Wechsel einen Beitragsvorteil gegenüber dem neuen Versicherer, weil die Alterungsrückstellungen mitgenommen werden dürfen. Das bedeutet für Sie:
Ein geschlossener Tarif bedeutet, dass keine neuen Kunden mehr aufgenommen werden. Erfahrungsgemäß steigen die Kosten dieser geschlossenen Alttarife deutlich höher als im Vergleich zu den offenen Tarifen eines Versicherers.
Neue Tarife werden entwickelt, um den sich verändernden medizinischen Standards gerecht zu werden. Ältere Tarife werden geschlossen, wenn sie nicht mehr zeitgemäß sind, nicht mehr zu den Ansprüchen der Kunden passen oder nachteilige Bedingungen abbilden. Die Versicherten in den geschlossenen Alttarifen werden im Durchschnitt immer älter und verursachen dadurch deutlich höhere Kosten, als wenn kontinuierlich jüngere Menschen beitreten würden.
Dieser Umstand sollte jedoch nicht dazu führen, dass die Versicherungsbeiträge übermäßig steigen. Wenn der Versicherer seine Tarife und Rücklagen in der Vergangenheit solide kalkuliert hat, kann er die steigenden medizinischen Kosten für ältere Versicherte ausgleichen. Das ist jedoch nur möglich, wenn der Versicherer kontinuierlich neue Kunden gewinnt und seine bestehenden Versicherten mit einem guten und stabilen Krankenversicherungsschutz bindet.
Es ist ratsam, regelmäßig zu überprüfen, ob Ihr aktueller Tarif noch Ihren Bedürfnissen entspricht und ob die Prämie Ihrer Privaten Krankenversicherung angemessen ist. Ein Vergleich mit anderen Anbietern kann hier hilfreich sein.
Wenn Sie feststellen, dass sich Nachteile entwickelt haben, können Sie zuerst Kontakt mit Ihrem Versicherer aufnehmen. Beispielsweise, wenn Sie über einen Wechsel Ihrer PKV nachdenken, da die Beiträge gestiegen sind. In diesem Fall prüfen Sie zunächst, ob ein Wechsel innerhalb Ihrer bestehenden PKV sinnvoller wäre. Denn Ihr Anbieter ist verpflichtet, Ihnen ein Umstellungsangebot zu unterbreiten. Ob dieses für Sie vorteilhaft ist, gilt es dann zu überprüfen.
❗️ Ihr Versicherer wird Ihnen bei einem Wechsel innerhalb Ihrer bestehenden Krankenversicherung möglicherweise einen höheren Selbstbehalt anbieten und den Versicherungsschutz reduzieren, um die Prämie zu senken. Dies könnte zunächst zu Beitragsersparnissen führen, jedoch müssen Sie im Krankheitsfall zusätzliche Kosten tragen. Bedenken Sie, dass dieser hohe Selbstbehalt auch im Rentenalter gilt, wenn der Bedarf an medizinischer Versorgung voraussichtlich steigt.
Wenn Ihre aktuelle PKV keine geeignete Lösung bietet, ist es ratsam, Angebote anderer Versicherer zu vergleichen und nach einer passenden Lösung zu suchen.
Einige private Krankenversicherer verzeichnen einen stetigen Kundenrückgang aufgrund von Beitragserhöhungen, schlechter Erreichbarkeit und langen Abrechnungszeiten.
Ihre PKV wird Ihnen die Beitragserhöhungen mit „berechtigten Gründen“ erläutern und unter folgenden Bedenken davon abraten, die PKV zu wechseln:
Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele meiner Kundinnen und Kunden trotz langer Vorversicherungszeiten von einem Anbieterwechsel profitiert haben.
Möchten auch Sie Ihre PKV wechseln, empfiehlt es sich zunächst, Kontakt zum neuen Versicherer aufzunehmen, um zu prüfen, ob Ihr Antrag angenommen werden würde. Ich biete meinen Kundinnen und Kunden eine anonyme Risikovoranfrage an, um abzuklären, ob der Wunschversicherer Ihren Antrag akzeptiert und wie sich die zukünftige Prämie gestalten würde.
💡 Ein PKV Wechsel ist nur für Personen vor dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich, die keine erheblichen Vorerkrankungen haben. Erhebliche Vorerkrankungen umfassen beispielsweise psychische Erkrankungen, Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt. Privat Versicherte mit erheblichen Vorerkrankungen können daher nicht zu einem anderen privaten Krankenversicherer wechseln.
Angestellte können erst dann in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn das regelmäßige Einkommen über 69.300 Euro pro Jahr liegt (Stand 2024).
Für Selbstständige und Freiberufler gilt dies nicht. Sie können frei wählen und sofort in die Private Krankenversicherung wechseln.
Voraussetzung für den Wechsel von einer Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung ist eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Angestellte, Freiberufler oder Selbstständige können zum nächsten Monatsersten einen Wechsel beantragen.
Angestellte können erst dann in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn das regelmäßige Einkommen über 69.300 Euro pro Jahr liegt (Stand 2024).
Für Selbstständige und Freiberufler gilt dies nicht. Sie können frei wählen und sofort in die Private Krankenversicherung wechseln.
Voraussetzung für den Wechsel von einer Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung ist eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Angestellte, Freiberufler oder Selbstständige können zum nächsten Monatsersten einen Wechsel beantragen.
Wenn Sie als Angestellter von Ihrer privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten, ist das nur möglich, wenn Ihr Einkommen unter 69.300 Euro pro Jahr liegt. Dies kann zum Beispiel bei Arbeitszeitverkürzung, Elternzeit oder einem Jobwechsel der Fall sein. Dann werden Sie wieder versicherungspflichtig und müssen sich einer gesetzlichen Krankenkasse anschließen.
Für Selbstständige gelten andere Regeln. Wenn Sie als Selbständiger in der Privaten Krankenversicherung versichert sind, das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dann aber in ein Angestelltenverhältnis wechseln und Ihr Einkommen unter 69.300 Euro pro Jahr liegt, werden Sie automatisch versicherungspflichtig und müssen sich sogar einer Gesetzlichen Krankenkasse anschließen. Ein Verbleib in der Privaten Krankenkasse als Angestellter ist nur bei einem Einkommen ab 69.300 Euro pro Jahr möglich (Stand 2024).
Sichern Sie Ihre Zukunft
Wenn Sie darüber nachdenken, einen Wechsel Ihrer PKV vorzunehmen, steht Ihnen eine wichtige Entscheidung bevor. Ich hoffe, dass diese bereitgestellten Informationen Ihnen bei all Ihren Fragen rund um den Wechsel weiterhelfen konnten.
Während meiner beruflichen Laufbahn habe ich zahlreiche Wechsel unterstützt und Menschen geholfen, den optimalen Tarif zu finden. Gerne stehe ich auch Ihnen zur Beratung zur Seite, damit auch Sie einen Tarif finden, der zu Ihnen und Ihrem Lebensstil passt.
Ihr Versicherungsmakler und Experte für Private Krankenversicherungen
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