Als Beamtin oder Beamter stehen Ihnen besondere Möglichkeiten der Krankenversicherung offen. Damit Sie die optimale Absicherung finden, informieren wir Sie hier über die speziellen Regelungen und Vorteile mit Blick auf die PKV für Beamte.
Beamte haben das Privileg, unabhängig vom Einkommen, zwischen einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer Privaten Krankenversicherung (PKV) zu wählen. Jedoch unterscheiden sich die versicherungstechnischen Regelungen für Beamtinnen und Beamte erheblich von denen anderer Arbeitnehmer. Krankenversicherung, Pension und Dienstunfähigkeitsversicherung weichen für Beamte von den Regelungen in der freien Wirtschaft ab.
Beamte profitieren von der sogenannten Beihilfe. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sich im Krankheitsfall an den tatsächlich entstehenden Behandlungskosten beteiligt. Die Höhe des Zuschusses hängt unter anderem vom Bundesland und dem Familienstand ab. In der Regel haben Staatsbedienstete Anspruch auf mindestens 50 Prozent Beihilfe, teilweise sogar auf 80 Prozent.
Um die verbleibenden Kosten abzudecken, schließen Beamte in der PKV eine Private Restkostenversicherung ab. Diese Zusatzversicherung gewährleistet, dass sie nicht selbst für die noch ausstehenden Behandlungskosten aufkommen müssen. Im Gegensatz zu einer Vollkostenversicherung der GKV deckt diese nur die Versorgungslücke zur Beihilfe ab. Das bedeutet, dass die PKV für Beamte lediglich zwischen 20 bis 50 Prozent der gesamten Kosten tragen muss.
Einen Anspruch auf Beihilfe haben Beamte, die ein Dienstverhältnis auf Lebenszeit haben, ebenso wie Beamtenanwärter und Referendare im Lehramt, die sich noch in der Ausbildung befinden. Die Beihilfe ist allerdings vorerst auf die Dauer der Ausbildung befristet.
Als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung haben Beamte, bis auf wenige Ausnahmen, keinen Anspruch auf Beihilfe. Die Vollkosten werden zwar abgedeckt, jedoch können bestimmte Leistungen eingeschränkt sein, wie beispielsweise hochwertiger Zahnersatz oder spezielle stationäre Behandlungen. Denn in der GKV tragen Beamte sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil plus den jeweiligen Zusatzbeitrag, da das Beamtenrecht keinen Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung vorsieht.
Bei der Wahl zwischen PKV und GKV ist eine sorgfältige Abwägung der individuellen Bedürfnisse, finanziellen Möglichkeiten und des gewünschten Leistungsumfangs entscheidend.
Gesetzlich Versicherte haben in der Regel keinen Anspruch auf Beihilfe. Versicherte der PKV schon – und das zu günstigeren Tarifen.
➡️ Der Basistarif: Der Leistungsumfang entspricht dem der Gesetzlichen Krankenversicherung und ist damit die günstigste Option. Allerdings ist das Leistungsniveau sehr überschaubar. Daher kann es passieren, dass Kosten für hochwertigen Zahnersatz oder stationäre Krankenhausaufenthalte nicht unbedingt übernommen werden.
➡️ Sogenannte Komfort- oder Premiumtarife innerhalb einer PKV für Beamte: Die Tarife sind individuell gestaltbar und decken Kosten ab, die deutlich über den Rahmen der GKV hinausgehen. Beamte haben die Möglichkeit, Bereich und Umfang selbst zu wählen. Dazu gehören beispielsweise Sehhilfen, Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen, aber auch Chefarztbehandlungen im Falle eines Krankenhausaufenthalts.
Ein weiterer Vorteil – und langfristig gesehen auf jeden Fall einer der Gründe, warum die PKV für Beamte günstiger ist als die GKV – ist die definitive Leistungsgarantie. Einmal vereinbarte Leistungen in der Privaten Krankenversicherung sind garantiert und können nicht nachträglich gestrichen werden.
💡 Auch bei Beamten und Beamtenanwärtern beeinflussen das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand direkt die Beitragshöhe der PKV.
💡Es gibt eine freiwillige Selbstverpflichtung der PKV für Beamte. Diese sorgt dafür, dass in der Regel kein Antragsteller zu Beginn seines Beamtenverhältnisses aufgrund gesundheitlicher Risiken abgelehnt wird.
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten, welcher er in Form der Beihilfe nachkommt. Diese endet allerdings nicht beim jeweiligen Beamten selbst. Auch die Ehepartner und eingetragenen Lebenspartner sind beihilfeberechtigt, wenn ihr Einkommen die jährliche Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Die Höhe der Einkommensgrenze ist von den jeweiligen Arbeitgebern abhängig. Stand 2024 liegt sie bei 20.878 Euro, kann aber von Bundesland zu Bundesland variieren. Die Höhe der gewährten Beihilfe liegt in der Regel bei 70% und wird dem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner auch während der Pension gewährt, wenn dessen Alterseinkünfte die besagte Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Die Beihilfe kann allerdings nur gewährt werden, wenn der Partner nicht sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Denn in diesem Fall geht die Pflichtversicherung vor und der Partner ist wieder an die Gesetzliche Krankenkasse gebunden.
In den meisten Bundesländern besteht ein Beihilfeanspruch für Kinder von Beamten. Je nach Privater Krankenversicherung liegen die Monatsbeiträge bei durchschnittlich 30-50 Euro. Das bedeutet, dass die Gesundheitskosten für das Kind eines Beamten zu ca. 80 % von der Beihilfe abgedeckt werden und die verbliebenen 20 % von der Privaten Krankenversicherung für Beamte.
Das heißt demnach, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin gesetzlich versichert ist, können Sie entscheiden, ob Sie ihre Kinder privat versichern oder kostenfrei in der Gesetzlichen Familienkrankenversicherung. Verdienen Sie als Beamter allerdings oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und gleichzeitig mehr als Ihr Partner, ist es günstiger, den Nachwuchs in einer PKV für Beamte zu mitzuversichern. Denn die Familienversicherung in der GKV löst sich dann auf, und der Betrag für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV liegt aktuell bei ca. 150 Euro monatlich.
In den meisten Bundesländern besteht ein Beihilfeanspruch für Kinder von Beamten. Je nach Privater Krankenversicherung liegen die Monatsbeiträge bei durchschnittlich 30-50 Euro. Das bedeutet, dass die Gesundheitskosten für das Kind eines Beamten zu ca. 80 % von der Beihilfe abgedeckt werden und die verbliebenen 20 % von der Privaten Krankenversicherung für Beamte.
Das heißt demnach, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin gesetzlich versichert ist, können Sie entscheiden, ob Sie ihre Kinder privat versichern oder kostenfrei in der Gesetzlichen Familienkrankenversicherung. Verdienen Sie als Beamter allerdings oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und gleichzeitig mehr als Ihr Partner, ist es günstiger, den Nachwuchs in einer PKV für Beamte zu mitzuversichern. Denn die Familienversicherung in der GKV löst sich dann auf, und der Betrag für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV liegt aktuell bei ca. 150 Euro monatlich.
Auch Beamtenanwärter haben ein Anrecht auf Beihilfe und spezielle Tarife in der PKV für Beamteanwärter bieten eine kostengünstige Absicherung. Diese Tarife versichern lediglich die Restkosten, die die Beihilfe nicht übernimmt. Damit können Beamtenanwärter von äußerst attraktiven Tarifen profitieren, insbesondere wenn sie jung und gesund sind. Potenzielle Vorerkrankungen und der gewünschte Leistungsumfang spielen auch hier eine entscheidende Rolle.
Während der Zeit als Beamtenanwärter werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Dies kommt erst zum Tragen, wenn man dauerhaft in den Staatsdienst übernommen wurde und ermöglicht niedrigere Beiträge im Alter.
Sichern Sie Ihre Zukunft
Die Private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte stellt eine äußerst attraktive und in vielen Fällen kostengünstigere Form der Gesundheitsversorgung dar.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich, und wir finden gemeinsam das bestmögliche Versicherungspaket für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Ihr Versicherungsmakler und Experte für Private Krankenversicherungen
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