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PKV für Beamte

Private Krankenversicherung für Beamte – Was Sie wissen sollten

Beamte haben das Privileg, unabhängig vom Einkommen, zwischen einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer Privaten Krankenversicherung (PKV) zu wählen. Jedoch unterscheiden sich die versicherungstechnischen Regelungen für Beamtinnen und Beamte erheblich von denen anderer Arbeitnehmer. Krankenversicherung, Pension und Dienstunfähigkeitsversicherung weichen für Beamte von den Regelungen in der freien Wirtschaft ab.

Welche Absicherung für Sie als Beamtin oder Beamter am besten passt, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Die Beihilfe für Beamte: Ihr finanzieller Vorteil

Beamte profitieren von einer Beihilfe. Die Höhe des jeweiligen Beihilfesatzes ist abhängig vom Familienstand und kann je Bundesland unterschiedlich  sein.

  • In der Regel haben Staatsbedienstete Anspruch auf mindestens 50 Prozent Beihilfe, teilweise sogar auf 80 Prozent.
  • Um die Behandlungskosten abzudecken, schließen Beamte eine PKV eine Private Restkostenversicherung ab.
  • Diese Versicherungspolice gewährleistet, dass alle anfallenden Behandlungskosten abgesichert sind.
  • Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung deckt diese die anfallenden Kosten zu  100% ab.
  • Der entscheidende Unterschied: Die PKV für Beamte ist deutlich günstiger und garantiert eine hochwertige Absicherung – ein Leben lang.
  • Einen Anspruch auf Beihilfe haben Beamte, die ein Dienstverhältnis auf Lebenszeit haben, ebenso wie Beamtenanwärter und Referendare im Lehramt, die sich noch in der Ausbildung befinden. Die Beihilfe ist allerdings vorerst auf die Dauer der Ausbildung befristet.

GKV – kein Anspruch auf Beihilfe

Hat der Beamtenanwärter/in-Beamte/in sich für die GKV entschieden, besteht kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss. Der Beitrag zur GKV ist deutlich höher, denn dieser ist abhängig von der Höhe der Besoldung. Die Gesundheitsversorgung bezieht sich auf die Regelleistungen der GKV. Eine solide Absicherung für stationäre Behandlungen und Zahnversorgung müssten dann zusätzlich über private Zusatztarife abgesichert werden

Bei der Wahl zwischen PKV für Beamte und GKV ist eine sorgfältige Abwägung der individuellen Bedürfnisse, finanziellen Möglichkeiten und des gewünschten Leistungsumfangs entscheidend.

Warum die Private Krankenversicherung für Beamte die bessere Wahl sein kann

  • Gesetzlich Versicherte bekommen keinen Zuschuss über die Beihilfe. Versicherte der PKV für Beamte schon – zu günstigeren Beiträgen und einer besseren Versorgung.
  • Der Grundschutztarif: Der Leistungsumfang entspricht dem der Gesetzlichen Krankenversicherung und wäre damit die günstigste Option. Allerdings gestaltet sich das Leistungsniveau sehr überschaubar.
  • Komfort- oder Premiumtarife innerhalb einer PKV für Beamte: Beamte haben die Möglichkeit, Bereich und Umfang selbst zu bestimmen. Dazu gehören beispielsweise: Sehhilfen, Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen, aber auch Chefarztbehandlungen im Falle eines Krankenhausaufenthalts und die freie Arztwahl.
  • Ein weiterer Vorteil – und langfristig gesehen auf jeden Fall einer der Gründe, warum die PKV für Beamte günstiger ist als die GKV –  die lebenslange Leistungsgarantie. Die Versicherungsleistungen in der Privaten Krankenversicherung sind garantiert und vertraglich geregelt. Diesen können nicht nachträglich gestrichen werden.
  • Auch bei Beamten und Beamtenanwärtern beeinflussen das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand  die Beitragshöhe der PKV.
  • Die Öffnungsklausel: Diese ermöglicht gegen einen Risikozuschlag, dass der Versicherungswunsch mit einer Vorerkrankung umgesetzt werden kann. Allerdings gilt hier zu beachten, dass nicht jedes Krankheitsbild versicherbar ist. Dies muss dann im Einzelfall geprüft werden. Über eine anonyme Risikovoranfrage wird um eine Einschätzung gebeten, ob der Versicherer ein Angebot ausspricht, oder ob der gewünschte Versicherungsschutz abgelehnt wird.
  • Wichtig: rechtzeitig einen Antrag stellen und das richtige Versicherungspaket abschließen.

 

Interesse geweckt?

Icon zuhause
Familie spaziert am Strand

Die Versicherung von Angehörigen und Lebenspartnern

Der Dienstherr hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten, welcher im Krankheitsfall in Form einer Beihilfe nachkommt. Diese beschränkt sich nicht nur auf den Beamten selbst, sondern gilt auch für Familienangehörige.

  • Die Höhe der gewährten Beihilfe liegt in der Regel bei 70% und wird dem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner auch während der Pension gewährt, wenn dessen Alterseinkünfte die besagte Einkommensgrenze nicht überschreitet.
  • Für  Kinder beträgt die Beihilfe 80%.
  • Die Beihilfe für Ehepartner kann allerdings nur gewährt werden, wenn der Partner nicht sozialversicherungspflichtig angestellt ist, oder Einkünfte von über 21.832€ hat. Treffen die vorgenannten Punkte zu, besteht kein Anspruch für Ehegatten/Lebenspartner.

Beihilfe für Beamtenkinder

In den meisten Bundesländern besteht ein Beihilfeanspruch für Kinder von Beamten.

  • Je nach Privater Krankenversicherung liegen die Monatsbeiträge bei durchschnittlich 40 – 60 Euro.
  • Die Gesundheitskosten für das Kind eines Beamten werden zu ca. 80 % von der Beihilfe abgedeckt und die verbliebenen 20 % von der Privaten Krankenversicherung.
  • Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin gesetzlich versichert ist, können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Kinder auch privat versichern möchten.
  • Auch wenn Sie nicht über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und Ihr Partner GKV versichert ist, dürfen Sie Ihre Kinder dennoch mit in die Private nehmen. Gegen einen geringen Mehrbeitrag sind Ihre Kinder optimal abgesichert.
  • Auch für Kinder gelten die gleichen Vorteile – freie Wahl der Ärzte – keine Wartezeiten – keine vorherige Überweisung – top Schutz im Krankenhaus – Heilpraktiker – Alternativmedizin – Therapien – Coaching

Welche Absicherung für Ihre Kinder im individuellen Fall sinnvoll ist, bespreche ich gern mit Ihnen persönlich.

Sichern Sie Ihre Liebsten ab.

Animation mit einer Familie und einem Herz
Animation mit einer Familie und einem Herz

Beihilfe für Beamtenkinder

In den meisten Bundesländern besteht ein Beihilfeanspruch für Kinder von Beamten. Je nach Privater Krankenversicherung liegen die Monatsbeiträge bei durchschnittlich 30-50 Euro. Das bedeutet, dass die Gesundheitskosten für das Kind eines Beamten zu ca. 80 % von der Beihilfe abgedeckt werden und die verbliebenen 20 % von der Privaten Krankenversicherung für Beamte.

Das heißt demnach, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin gesetzlich versichert ist, können Sie entscheiden, ob Sie ihre Kinder privat versichern oder kostenfrei in der Gesetzlichen Familienkrankenversicherung. Verdienen Sie als Beamter allerdings oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und gleichzeitig mehr als Ihr Partner, ist es günstiger, den Nachwuchs in einer PKV für Beamte zu mitzuversichern. Denn die Familienversicherung in der GKV löst sich dann auf, und der Betrag für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV liegt aktuell bei ca. 150 Euro monatlich.

PKV für Beamte: Vorteile für Beamtenanwärter

Auch Beamtenanwärter haben ein Anrecht auf Beihilfe und profitieren von den günstigen Ausbildungstarifen

  • Ausbildungstarife sind sehr günstig und leistungsstark
  • Sie sind deutlich günstiger als die GKV.
  • Nach der Verbeamtung werdend diese in den eigentlichen Beamtentarif umgestellt.
  • Umstellungsgarantie auf den Haupttarif
  • Von Beginn an optimal abgesichert und für ein Leben garantiert.
  • Die Leistungsgarantie gilt auch für Ihren Nachwuchs.
  • Potenzielle Vorerkrankungen und der gewünschte Leistungsumfang spielen auch hier eine entscheidende Rolle.
  • Während der Zeit als Beamtenanwärter/in werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Dies kommen erst zum Tragen, wenn man dauerhaft in den Staatsdienst übernommen wurde und ermöglicht niedrigere Beiträge im Alter.

Während der Zeit als Beamtenanwärter werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Dies kommt erst zum Tragen, wenn man dauerhaft in den Staatsdienst übernommen wurde und ermöglicht niedrigere Beiträge im Alter.

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FAQ´s

Häufig gestellte Fragen

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine sogenannte Beihilfe, die einen Großteil ihrer Krankheitskosten abdeckt – in der Regel zwischen 50 % und 80 %, abhängig von Familienstand und Bundesland. Die private Krankenversicherung ergänzt diese Beihilfe, indem sie die verbleibenden Kosten absichert. Es ist also kein kompletter Versicherungsschutz nötig, sondern nur eine sogenannte Restkostenversicherung.

Wichtig sind insbesondere Leistungen, die über die Grundversorgung hinausgehen: freie Arztwahl, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, kurze Wartezeiten und Zugang zu Spezialisten. Ebenso relevant: Leistungsstarke Tarife mit stabiler Beitragsentwicklung und Optionen für Familienangehörige.

Die Kosten sind individuell verschieden und hängen vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang ab. Da Beamte nur den nicht durch Beihilfe gedeckten Teil absichern müssen, sind die Beiträge in der Regel deutlich günstiger als bei anderen Berufsgruppen – oft schon ab etwa 150 € monatlich.

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Die Private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte stellt eine äußerst attraktive und in vielen Fällen kostengünstigere Form der Gesundheitsversorgung dar. Zu weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich, und wir finden gemeinsam das bestmögliche Versicherungspaket für Ihre individuellen Bedürfnisse. Meine Beratung ist unabhängig, transparent und auf Ihre berufliche Situation zugeschnitten.

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