Private Krankenversicherung
für Angestellte
Ihre optimale Absicherung für Gesundheit & Familie
Private Krankenversicherung für Angestellte – Was Sie wissen sollten
Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Beiträge in der PKV nicht vom Einkommen abhängig. Im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen GKV ist die PKV privatwirtschaftlich organisiert.
Sie sind bereits freiwilliges Mitglied und können Sie sich für eine PKV entscheiden? Im Gegensatz zur GKV kann die Private direkt mit einer Altersvorsorge gekoppelt werden. Dies garantiert Ihnen eine lebenslange Gesundheitsversorgung und bezahlbare Beiträge, vor allem im Alter. Während der Zeit des Angestelltenverhältnisses, also bis zum Rentenbeginn, trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Dieses wird jedes Jahr angepasst an den Höchstsatz zur GKV.
Zu den Besonderheiten der Privaten Krankenversicherung gehört, dass aus den Beiträgen der Versicherten von Anfang an ein großer Teil als Vorsorge für die medizinischen Kosten im Alter angespart wird – die sogenannten Alterungsrückstellungen. Dieses Vorsorgekapital wird gezielt zur Dämpfung der Beiträge im Alter eingesetzt. Dadurch wirken sich die individuelle Alterung und der persönliche Krankheitszustand der einzelnen Versicherten nicht auf deren Beitragshöhe aus.
Die Wahl der passenden Krankenversicherung garantiert Ihnen einen vertraglich geregelten Versicherungsschutz. Welche Absicherung für Sie am besten passt, klären wir in einem persönlichen Gespräch.
Die Wahlfreiheit: Ab wann dürfen Angestellte in die PKV wechseln
Angestellte können von der GKV in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Bruttojahresgehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt. Diese Grenze wird jährlich neu festgelegt.
- Die JAEG liegt im Jahr 2026 bei 77.400 Euro (brutto).
- Sobald Ihr Einkommen diese Grenze überschreitet, haben Sie die Möglichkeit, sich privat zu versichern.
- Ein Wechsel kann sinnvoll sein, um von erweiterten Leistungen und mehr Flexibilität zu profitieren.
Angestellte haben Anspruch auf einen Beitragszuschuss, dieser gilt auch für Familienangehörige. Dieser Beitragszuschuss ist abhängig vom maximalen Arbeitgeberanteil zur GKV.
Referenzen
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Warum die Private Krankenversicherung für Angestellte die bessere Wahl sein kann
Die Private Krankenversicherung für Angestellte bietet eine Reihe von Vorteilen, die über den Leistungsumfang der GKV hinausgehen:
- Individueller Leistungsumfang: Über die PKV können Sie Ihren Versicherungsschutz genau an Ihre Bedürfnisse anpassen. Sie wählen die Leistungen, die Ihnen wichtig sind, und zahlen dafür einen angemessenen Beitrag.
Umfassendere Leistungen: Genießen Sie Premium-Leistungen wie Chefarztbehandlung im Krankenhaus – im Ein- oder Zweibettzimmer, hochwertige Zahnbehandlungen, inklusive hochwertigem Zahnersatz, Gesundheitsvorsorge über gesetzliche Programme hinaus, weitere Leistungen von Heilpraktikern-Osteopathie, Sehhilfen, die besten Heilmethoden, bis hin zu bedarfsgerechten Medikamenten.
- Kürzere Wartezeiten: Privatversicherte erhalten kurzfristig einen Termin bei Fachärzten und Spezialisten, dies ohne vorherige Überweisung
- Definitive Leistungsgarantie: Einmal vereinbarte Leistungen sind vertraglich zugesichert und können nicht einseitig vom Versicherer gekürzt werden. Das gibt Ihnen langfristige Planungssicherheit und ein gutes Gefühl.
- Beitragshöhe beeinflussen: Das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand beeinflussen direkt die Beitragshöhe der PKV. Durch die Bildung von Alterungsrückstellungen werden Ihre Beiträge im Alter stabilisiert.
Hinzu können Sie arbeitgeberfinanziert vorsorgen und Ihre Beiträge ab dem Rentenbeginn senken.
Die Versicherung von Angehörigen und Lebenspartnern
Die Absicherung Ihrer Familie ist ein zentrales Anliegen. In der Privaten Krankenversicherung für Angestellte gibt es hier wichtige Unterschiede zur GKV:
- Keine beitragsfreie Familienversicherung: Anders als in der GKV gibt es in der PKV keine beitragsfreie Familienversicherung. Jede versicherte Person (Ehepartner, Kinder) benötigt einen eigenen Vertrag.
- Absicherung des Ehepartners/Lebenspartners: Wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner nicht selbst versichert ist, muss er ebenfalls privat versichert werden, wenn Sie sich für die PKV entscheiden.
- Absicherung der Kinder: Ebenso erhält jedes Kind einen eigenen Vertrag. Die monatlichen Beiträge variieren je nach Anbieter und Tarif. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich am Beitrag.
- Wichtig zu wissen: Hat Ihr Partner ein eigenes Einkommen, besteht Versicherungspflicht, welche separat abgesichert werden muss. Entweder über die GKV, bei einem Einkommen über JAEG wäre auch hier die PKV sinnvoll. Selbstständige dürfen sich unabhängig vom Einkommen direkt für eine PKV entscheiden.
- Mischkonstellationen möglich: Wenn ein Partner in der GKV versichert ist und der andere in der PKV, ist es oft sinnvoll, Kinder ebenfalls in der PKV zu versichern, um von den umfassenderen Leistungen zu profitieren.
Welche Absicherung für Ihre Familie im individuellen Fall sinnvoll ist, bespreche ich gern mit Ihnen persönlich.
Beihilfe für Beamtenkinder
In den meisten Bundesländern besteht ein Beihilfeanspruch für Kinder von Beamten. Je nach Privater Krankenversicherung liegen die Monatsbeiträge bei durchschnittlich 30-50 Euro. Das bedeutet, dass die Gesundheitskosten für das Kind eines Beamten zu ca. 80 % von der Beihilfe abgedeckt werden und die verbliebenen 20 % von der Privaten Krankenversicherung für Beamte.
Das heißt demnach, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin gesetzlich versichert ist, können Sie entscheiden, ob Sie ihre Kinder privat versichern oder kostenfrei in der Gesetzlichen Familienkrankenversicherung. Verdienen Sie als Beamter allerdings oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und gleichzeitig mehr als Ihr Partner, ist es günstiger, den Nachwuchs in einer PKV für Beamte zu mitzuversichern. Denn die Familienversicherung in der GKV löst sich dann auf, und der Betrag für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV liegt aktuell bei ca. 150 Euro monatlich.
PKV für Angestellte: Wichtige Aspekte bei der Entscheidung
Die Wahl der Privaten Krankenversicherung für Angestellte ist eine langfristige Entscheidung, die gut überlegt sein sollte. Berücksichtigen Sie dabei folgende Punkte:
- Gesundheitszustand: Vorerkrankungen können die Aufnahme in die PKV erschweren oder zu Risikozuschlägen führen.
- Eintrittsalter: Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto günstiger sind in der Regel Ihre Beiträge, da mehr Zeit für den Aufbau von Alterungsrückstellungen bleibt.
- Gewünschter Leistungsumfang: Überlegen Sie, welche medizinischen Leistungen Ihnen besonders wichtig sind und welche Komfortmerkmale Sie sich wünschen.
Die Wahl zwischen GKV und PKV für Angestellte ist eine wichtige Entscheidung. Dabei gibt es viele Faktoren zu berücksichtigen, die Ihre Beiträge und Leistungen langfristig beeinflussen. Ein persönliches Gespräch mit einem Experten bringt Klarheit.
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FAQ´s
Häufig gestellte Fragen
Als Angestellte können Sie in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr Bruttojahresgehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt. Diese Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2026 liegt die JAEG bei 77.400 Euro. Sobald Ihr Einkommen diese Grenze überschreitet, haben Sie die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln.
Die Kosten für eine Private Krankenversicherung für Angestellte sind sehr individuell und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören:
Ihr Eintrittsalter
Ihr aktueller Gesundheitszustand
Der gewählte Leistungsumfang (Basistarif, Komfort- oder Premiumtarife)
Die Höhe des Selbstbehalts
Im Gegensatz zur GKV, in der der Beitrag prozentual vom Einkommen abhängt, wird der Beitrag in der PKV nach diesen individuellen Kriterien berechnet.
Als Angestellter, der privat versichert ist, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu Ihren monatlichen Beiträgen. Dieser Zuschuss entspricht der Hälfte des durchschnittlichen GKV-Beitrags, maximal jedoch der Hälfte Ihres tatsächlichen PKV-Beitrags. Dadurch beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an den Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung, ähnlich wie bei einem GKV-Versicherten.
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