Der Großteil der Ärzte kann frei zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Ärzte, die sich in einem Anstellungsverhältnis befinden, sind erstmal in der GKV pflichtversichert. Sobald diese mehr als 5.575€ verdienen, werden sie als freiwilliges Mitglied geführt und dürfen frei entscheiden. Was das genau bedeutet und welche Chancen Ihnen offen stehen, erfahren Sie hier.
Als Arzt oder Ärztin, Mediziner oder Medizinerin erbringt und empfängt man Leistungen innerhalb des gleichen Systems. Man hat also die Möglichkeit, die vielschichtigen Optionen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten. Auf diese Weise können Sie die optimale Tariflösung für sich und die eigenen Angehörigen finden. Zwei Dinge lassen sich vorweg festhalten:
Die vielen verschiedenen Privaten Krankenversicherungen haben unterschiedliche spezielle Tarife für Ärzte oder Ärztinnen, Mediziner oder Medizinerinnen. Der Ursprung rührt daher, dass sich diese Berufsgruppe gegenseitig kostenfrei behandeln konnte. Dementsprechend verursachte sie in der Privaten Krankenversicherung in der Regel wesentlich geringere Kosten. Die Private Krankenversicherung für Ärzte muss also oft erst dann einspringen, wenn kostenintensive Therapien oder Krankenhausaufenthalte anstehen.
Die nächsten Familienangehörigen von Ärzten oder Ärztinnen, Medizinern oder Medizinerinnen können in der Regel zu den gleichen Konditionen versichert werden. Das bedeutet, dass auch sie von den niedrigeren Beiträgen profitieren. Versicherungsfähige Angehörige sind zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner gemäß §1 LPartG und unterhaltsberechtigte Kinder bis zu einem bestimmten Lebensjahr. Löst sich die familiäre Beziehung allerdings auf, verfallen die Sonderkonditionen.
Die nächsten Familienangehörigen von Ärzten oder Ärztinnen, Medizinern oder Medizinerinnen können in der Regel zu den gleichen Konditionen versichert werden. Das bedeutet, dass auch sie von den niedrigeren Beiträgen profitieren. Versicherungsfähige Angehörige sind zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner gemäß §1 LPartG und unterhaltsberechtigte Kinder bis zu einem bestimmten Lebensjahr. Löst sich die familiäre Beziehung allerdings auf, verfallen die Sonderkonditionen.
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Grundsätzlich sind angestellte Ärzte oder Ärztinnen, Mediziner oder Medizinerinnen so wie alle anderen Arbeitnehmenden in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Im Jahr 2024 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 69.300 € brutto im Jahr, das entspricht einem monatlichen Einkommen von 5.775 €.
💡 Der Arbeitgeber zahlt zudem als Zuschuss zur PKV die Hälfte des Beitrags. Der Höchstzuschuss beträgt die Maximalhöhe dessen, was er auch freiwillig gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitenden zahlen würde. Für das Jahr 2024 beträgt der Beitragszuschuss für privat Krankenversicherte maximal 421,76 Euro pro Monat.
Mediziner und Medizinerinnen und angehende Ärzte und Ärztinnen sollten sich vor Abschluss ihres 24. Lebensjahres überlegen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern lassen wollen. Denn ab dem 25. Lebensjahr sind sie trotz dem Studentenstatus nicht mehr über ihre Eltern mitversichert.
Vom Grundsatz her ist die Gesetzliche Krankenversicherung auf den ersten Blick für Studierende häufig günstiger. Schaut man allerdings auf die verschiedenen privaten Krankenversicherungsanbieter, so lässt sich feststellen, dass die meisten Anbieter neben Privaten Krankenversicherungen für Ärzte und Ärztinnen auch noch besondere Tarife speziell für Jungmediziner und Jungmedizinerinnen haben. Diese sollten wegen der vielen Zusatzleistungen definitiv in Betracht gezogen werden.
Einige Private Krankenkassen haben sogar das Angebot, dass man schon während des Medizinstudiums einen Platz in der Versicherung reservieren kann. Das erspart eine Gesundheitsprüfung nach dem abgeschlossenen Studium. Diese „vorgezogene“ Gesundheitsprüfung hat den Vorteil, dass die angehenden Mediziner und Medizinerinnen zu diesem Zeitpunkt noch jünger und in der Regel auch noch agiler sind. So kann ein Vertrag bei besserer Gesundheit und somit zu günstigeren Beiträgen abgeschlossen werden.
Die anfallenden Kosten einer PKV für Ärzte und Ärztinnen hängen von mehreren Faktoren ab. Insbesondere das Alter und eventuelle Vorerkrankungen bestimmen die Beiträge und den Leistungsumfang. Bei der Wahl des Leistungsumfangs sollte beachtet werden, dass die Versicherer langfristig wahrscheinlich nicht die besten Leistungen zu den niedrigsten Beiträgen anbieten können. Sind die Beiträge also zu niedrig kalkuliert, kann dies zu überdurchschnittlich steigenden Beiträgen in der Zukunft führen. Hier sollte man also vorausschauen und realistisch bleiben.
Da es viele verschiedene Anbieter gibt, gibt es auch viele verschiedene Kosten- und Beitragsmodelle. Als potenzielles Mitglied in der PKV sollte man die sogenannten Alterungsrückstellungen im Auge haben. Auch diese sollten nachvollziehbar und ausreichend kalkuliert sein. Mehr zu dem Thema Alterungsrückstellungen erfahren Sie hier.
Aufgrund der zuvor aufgeführten Aspekte sind die Beiträge für Ärzte oder Ärztinnen, Mediziner oder Medizinerinnen in der PKV geringer als für andere Berufsgruppen. Jedoch lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch die Kosten genau ausfallen, da die Kalkulation von vielen Faktoren abhängt und somit ebenso individuell ausfällt, wie die Lebenssituation der zu versichernden Personen.
Übrigens haben Mediziner und Medizinerinnen in Ausbildung noch einen Anspruch auf den Ausbildungstarif. Der Vorteil liegt darin, dass diese Tarife prämienreduziert sind und für den angehenden Arzt oder die angehende Ärztin während der Ausbildungszeit eine deutliche finanzielle Entlastung bieten. Dessen ungeachtet können sie ihre vertraglich vereinbarten Leistungen genießen.
Insgesamt erweist sich die PKV für Ärzte als äußerst attraktive und im Regelfall zugleich günstigere Form der Gesundheitsversorgung:
Die Kosten sind keinen Schwankungen unterworfen.
Die Leistungen können gezielt auf die individuellen und beruflichen Anforderungen angepasst werden – inklusive Upgrade-Garantie.
Wer früh startet, profitiert von günstigen Tarifen und jährlichen Rückerstattungen bei gesunder Lebensführung
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie mich. Ich berate Sie gern, damit wir gemeinsam das bestmögliche Versicherungspaket für Ihre Selbstständigkeit finden.
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