Die sogenannten Alterungsrückstellungen sind eine Besonderheit der Privaten Krankenversicherung. Sie sorgen dafür, dass die Kosten im Alter stabil bleiben.
Mit zunehmendem Alter steigt das individuelle Risiko, zu erkranken bzw. wächst der Anspruch auf medizinische Hilfe. Die Möglichkeit der Alterungsrückstellung in der PKV sorgt dafür, dass die Kosten im Alter nicht in die Höhe schießen.
Ziel der Altersrückstellungen ist es, die Versicherungsbeiträge konstant zu halten. Das funktioniert so, indem die jeweiligen Versicherungen einen Teil Ihres monatlichen Beitrags zurücklegen (§ 146 VAG). Sie zahlen in jungen Jahren also etwas mehr ein, um in späteren Jahren die steigenden Gesundheitskosten zu decke
Seit dem 1. Januar 2000 wird für jeden Neuversicherten ein Zuschlag in Höhe von 10 % auf die individuelle Prämie erhoben. Der Versicherungsbeitrag wird also so gemessen, dass er oberhalb der zu erwartenden Gesundheitsleistungen liegt. Durch diesen Zuschlag bilden sich im Laufe der Jahre die sogenannten Alterungsrückstellungen.
Bei der Berechnung der Beiträge und Alterungsrückstellungen in der PKV wird ein bestimmter Zinssatz, der Rechnungszins, berücksichtigt. Wenn das Unternehmen am Kapitalmarkt mehr Zinsen erwirtschaftet als der Rechnungszins, entstehen sogenannte Überzinsen. Ein Großteil dieser Überzinsen wird verwendet, um die Alterungsrückstellungen der Versicherten zu stärken und für Beitragsentlastungen im Alter zu sorgen. Ein kleinerer Teil wird direkt zur Senkung der Beiträge für Versicherte über 65 Jahren genutzt. Zusammengefasst fließen 90 % der Überzinsen in die Beitragsentlastung der Versicherten, während die restlichen 10 % dem Unternehmen verbleiben.
💡 Ab Vollendung des 60. Lebensjahrs fällt der gesetzliche Beitragszuschlag weg und die aus den Alterungsrückstellungen und den Überzinsen gebildeten Mittel stabilisieren die Beiträge in der Re
Bei der Berechnung der Beiträge und Alterungsrückstellungen in der PKV wird ein bestimmter Zinssatz, der Rechnungszins, berücksichtigt. Wenn das Unternehmen am Kapitalmarkt mehr Zinsen erwirtschaftet als der Rechnungszins, entstehen sogenannte Überzinsen. Ein Großteil dieser Überzinsen wird verwendet, um die Alterungsrückstellungen der Versicherten zu stärken und für Beitragsentlastungen im Alter zu sorgen. Ein kleinerer Teil wird direkt zur Senkung der Beiträge für Versicherte über 65 Jahren genutzt. Zusammengefasst fließen 90 % der Überzinsen in die Beitragsentlastung der Versicherten, während die restlichen 10 % dem Unternehmen verbleiben.
💡 Ab Vollendung des 60. Lebensjahrs fällt der gesetzliche Beitragszuschlag weg und die aus den Alterungsrückstellungen und den Überzinsen gebildeten Mittel stabilisieren die Beiträge in der Re
Neben den Rechnungs- und Überzinsen profitieren die Alterungsrückstellungen in der PKV von der Vererbung. Sollte ein Versicherungsverhältnis durch Tod oder Kündigung der versicherten Person enden, so verbleibt der bereits gesammelte Betrag beim bisherigen Versicherer. Der Betrag kommt dann den übrigen Versicherten derselben Tarif- und Altersgruppe zugute, indem dieser in die PKV Alterungsrückstellung einfließt. Wurde der gekündigte Vertrag allerdings 2009 oder später geschlossen bzw. angepasst, wird ein Teil der Alterungsrückstellungen dem neuen Versicherer übertragen, wenn der oder die Versicherte den Versicherer wechselt.
Allerdings darf nur ein Teil der Alterungsrückstellungen, der dem Umfang des Basistarifs entspricht, übertragen werden. Dieser einheitliche Tarif der PKV ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt das Leistungsniveau ab, das mit der Gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen ist. Die Beschränkung der Mitnahme auf den Basistarif-Anteil gilt dabei unabhängig davon, ob man in einen Volltarif oder in einen Basistarif bei einem anderen Versicherungsunternehmen wechselt.
Das bedeutet, dass ein Versicherungswechsel bei der jetzigen Regelung mit einem Verzicht auf einen Teil der angesparten Altersrückstellungen in der PKV einhergehen kann. Mehr zum PKV Wechsel können Sie hier nachlesen.
Bei einem Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung gehen die Alterungsrückstellungen der PKV komplett verloren. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Die Versicherungsgemeinschaft profitiert von dem Rückstellungsgegenwert. Bei einem erneuten Wechsel in die PKV – auch beim gleichen Versicherer – gibt es keine Anrechnung. Die Altersrückstellungen in der PKV müssen somit neu gebildet werden.
Bei Krankenzusatzversicherungen können ebenfalls Alterungsrückstellungen, vergleichbar mit denen in der Privaten Krankenvollversicherung, gebildet werden. Allerdings gibt es bei den Krankenzusatzversicherungen keine speziellen gesetzlichen Vorgaben. So lassen sich am Markt Tarife mit und ohne Alterungsrückstellungen finden.
Natürlich wirken Tarife ohne Alterungsrückstellungen zunächst günstiger, da die Beiträge niedriger sind. Allerdings steigen die Beiträge mit der Zeit stärker an als bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen. Somit besteht auch hier die Gefahr, dass es bei einem Anbieterwechsel zu einem Rückstellungsverlust kommen kann.
💡 Ob sich ein Versicherungswechsel entsprechend lohnt, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen und kann daher vorab in einem Beratungsgespräch geklärt werden.
Die Alterungsrückstellungen der Privaten Krankenversicherungen bringen viele Vorteile mit sich:
✅ Stabilität: Alterungsrückstellungen gewährleisten eine langfristige Stabilität der PKV-Beiträge, indem sie die steigenden Gesundheitskosten im Alter abfedern.
✅ Individualität: Sie ermöglichen es Versicherten, individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Tarife zu wählen, da die angesammelten Rückstellungen für zukünftige Gesundheitsausgaben genutzt werden.
✅ Beitragsentlastung: Durch die Nutzung der Alterungsrückstellungen können die monatlichen Beiträge im Rentenalter reduziert werden, was zu einer finanziellen Entlastung der Versicherten führt.
Übrigens, in der Rente kann doppelt gespart werden. Denn mit Ende des Erwerbsleben entfällt auch der Beitragsteil für das Krankentagegeld. Zusätzlich gibt es vom Rentenversicherungsträger (GRV) im Alter zu den PKV-Beiträgen noch einen Zuschuss in Höhe von 8,1 % auf die gesetzliche Rente. Bei einer Rente in Höhe von 3.000 Euro wären dies in 2024 beispielsweise zusätzliche 243 Euro.
Wenn Sie mehr über die Vorteile einer PKV erfahren möchten, schauen Sie sich gerne meinen Überblick zur Privaten Krankenversicherung an. Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie mich. Ich berate Sie gern, damit wir gemeinsam das bestmögliche Versicherungspaket für Sie finden.
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