Der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht beim Krankentagegeld
Krankentagegeld und Kündigungsrecht, wie hängt das zusammen? Das Krankentagegeld ist ein Must-have, wenn es um Ihre finanzielle Absicherung bei Krankheit oder Unfall geht. Meine Empfehlung zum Vertragsabschluss liegt im Kündigungsrecht.
Krankentagegeld und Kündigungsrecht
Das Krankentagegeld ist ein Must-have, wenn es um Ihre finanzielle Absicherung bei Krankheit oder Unfall geht. Doch mit dem Abschluss der Krankentagegeldversicherung allein ist es nicht getan. Beim Vertrag gibt es viele Feinheiten, die Sie genau beachten müssen.
Ordentliches Kündigungsrecht? – Nein, danke!
Bei der Wahl eines Versicherungsanbieters sind natürlich erstmal die Kosten interessant. Noch wichtiger sind aber die Versicherungsbedingungen. Ich empfehle Ihnen an dieser Stelle: Wählen Sie nur einen Anbieter aus, der auf das „ordentliche Kündigungsrecht verzichtet“. Dieser Verzicht dient zu ihrem Schutz. Der Versicherungsnehmer kann zwar ordentlich zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres kündigen – hierbei gilt die 3-Monatsfrist –, der Versicherer allerdings sollte auf dieses Recht verzichten.
Damit Sie nicht fallengelassen werden
Der Gedanke ist nicht schön, doch stellen Sie sich vor, Sie sind aufgrund einer Krankheit über sehr lange Zeit arbeitsunfähig. Ihr Arbeitgeber hat die Lohnfortzahlung nun eingestellt. Sie haben aber eine Zusatzversicherung und sind damit finanziell abgesichert. Zu einem späteren Zeitpunkt sind Sie wieder genesen und kehren motiviert zurück ins Arbeitsleben.
Für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit hat Ihr Versicherer die vertragliche Leistungszusage erbracht; je nach Krankheitsdauer können das viele tausend Euro sein. Hätte der Versicherer ein Recht auf eine ordentliche Kündigung, so hätte dieser die Möglichkeit, Ihnen zum Ende der Versicherungsperiode zu kündigen.Die Chancen stehen leider gut, dass er das auch tun würde, weil er damit rechnet, dass Sie wegen der alten Krankheit erneut arbeitsunfähig werden könnten und somit die Versicherung wieder leisten muss.
Ersparen Sie sich unnötige Schwierigkeiten
In dem oben genannten Fall müssten Sie sich nun auf die Suche nach einer neuen Krankentagegeldversicherung machen. Allerdings wird bei jeder Antragstellung der Gesundheitszustand erfragt, ebenso wie Vorerkrankungen der letzten Jahre. Dies kann zu Problemen führen, da je nach Schwere der Vorerkrankung Antragsablehnungen immer wahrscheinlicher werden. Jemand, der wegen einer psychischen Vorerkrankung für viele Monate arbeitsunfähig war, wird kaum eine Chance haben, eine neue Versicherung zu finden, da die Versicherer aufgrund der zu erwartenden Kosten solche Anträge eher ablehnen.
Mein persönliches Fazit
Sie haben eine Krankentagegeldversicherung gefunden, die Ihren Vorstellung entspricht? Achten Sie auf die Vertragsfeinheiten und wählen Sie nur einen Anbieter aus, der auf das „ordentliche Kündigungsrecht verzichtet“. Ich berate Sie hierzu gern.