Beitragsentwicklung in der GKV und PKV

Im Jahr 2023 steigt der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Lassen Sie mich die Beitragsentwicklung im Vergleich zur privaten Krankenversicherung zusammenfassen.

Im Jahr 2023 steigt der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % zzgl. dem individuellen Beitragszuschlag plus der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt der Beitrag auf bis zu 962€. Hinzu kommen diverse Zuzahlungen, für die GKV-Versicherte selbst aufkommen müssen. Somit erhöht sich der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 3,5 %. In den vergangenen 50 Jahren ist der Höchstbeitrag zur GKV im Durchschnitt jährlich um 5,80 % gestiegen. Es kann also von einer enormen Beitragsentwicklung in der GKV gesprochen werden. Schauen wir uns diese genauer an.

Der Gesundheitsfonds

Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten ihre benötigten finanziellen Mittel aus einem Gesundheitsfonds. Dieser wurde zum 01. Januar 2009 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt. In diesen Fonds zahlen die Mitglieder und deren Arbeitgeber ein. Des Weiteren kommen Beiträge verschiedener Sozialversicherungsträger und ein Bundeszuschuss hinzu.

Seit dem 01. Januar 2015 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 % des Bruttoeinkommens. Die Hälfte davon, d. h. 7,3 %, trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber.

Zusatzbeiträge

Jede Krankenkasse kann einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser wirkt sich natürlich auf die Beitragsentwicklung in der GKV aus. Der Zusatzbeitrag kann von jeder GKV individuell einkommensabhängig festgelegt werden. Der Zusatzbeitrag wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Anteilen getragen und bleibt laut dem Bundesgesundheitsministerium auf einem passenden Niveau, da die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen im Wettbewerb zueinanderstehen. Wie hoch dieser Beitrag ausfällt, hängt insbesondere davon ab, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet. Wenn eine Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder dieser sich erhöht, dann haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dieser ermöglicht ihnen den Wechsel zu einer anderen, für sie eventuell passenderen Krankenkasse.

Leistungskürzung in der GKV 

Beitragserhöhungen bedeuten nicht gleichzeitig, dass Versicherte auch mehr oder verbesserte Leistungen erhalten. Leistungen wie zum Beispiel eine Brille oder Sehhilfe sind aus dem Leistungskatalog der GKV verschwunden. Des Weiteren orientieren sich die aktuellen Kassenleistungen immer weniger am tatsächlich vorhandenen medizinischen Fortschritt (wie Kunststofffüllungen oder Implantate). Und es erhalten immer weniger gesetzlich Versicherte Zugang zu diesen Leistungen. Sogar wichtige Vorsorgeuntersuchungen werden nicht mehr unbedingt von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, da eine Mindestaltersgrenze eingeführt wurde oder offenbar kein Hochrisiko besteht, wenn es keine Anzeichen in der Familienkrankengeschichte für gewisse Krankheiten gibt.

Die Beitragsentwicklung in der GKV

Dass die Beiträge von Krankenversicherungen ansteigen, liegt vor allem am medizinischen Fortschritt, aber auch am Inflationsausgleich. Allein der Steigerungsdruck durch den medizinischen Fortschritt liegt bei 5,5 % pro Jahr. Es sollte davon ausgegangen werden, dass sich dies massiv auf die Beitragsentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auswirkt. Das ist jedoch auf den ersten Blick nicht der Fall, da die GKV die zusätzlichen Kosten durch Steuergelder ausgleichen kann. Daher trägt jeder steuerzahlende Bürger anteilig dazu bei.

Die Krankenkassenbeiträge wurden durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich von 15,5 % auf 14,6 % gesenkt. Dies hat sich zuerst einmal positiv für die Mitglieder in Hinblick auf die Beitragsentwicklung in der GKV ausgewirkt. Dennoch sind die Beiträge aufgrund des Zusatzbeitrages wieder gestiegen.

Zunächst wirkt die Beitragsentwicklung in der GKV also stabil, allerdings kommt es für die Beitragszahler nicht nur auf die Beitragsentwicklung in der GKV an, sondern auch auf die vorher angesprochenen Leistungskürzungen, Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen und Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Ein Blick „hinter die Kulissen“ und nach vorne

Festzuhalten bleibt, dass die Beitragsentwicklung in der GKV Stabilität suggeriert. Aber es lohnt sich, mal kurz „hinter die Kulissen“ zuschauen. Denn die Beitragsanpassungen in der GKV finden oftmals lautlos statt. Deshalb sollte man im Hinterkopf haben, dass die gesetzlichen Krankenkassen von jeder Lohnerhöhung profitieren und ein Stück davon abbekommen. Und nicht nur jede Lohnerhöhung, sondern auch jeder Tarifabschluss, jede Rentenerhöhung der Deutschen Rentenversicherung, jede Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und jede Erhöhung in der sozialen Pflegeversicherung nehmen indirekt Einfluss auf die Beitragsentwicklung in der GKV.

Laut aktuellen Berechnungen der Bertelsmann Stiftung werden trotz all dieser Punkte der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum Jahr 2040 mehrere Milliarden Euro fehlen. Die zukünftige Beitragsentwicklung in der GKV kann also mit Spannung erwartet werden.

Die private Krankenversicherung (PKV) als sinnvolle Alternative

Eine Alternative stellt daher die private Krankenversicherung dar. Hier gibt es wie bei der GKV sehr viele verschiedene Anbieter. Somit sollte die Auswahl der passenden PKV stets individuell geprüft und entschieden werden. Der Vorteil ist, dass die zu beziehenden Leistungen und Tarife bei Bedarf gezielt auf die Bedürfnisse der Versicherungsnehmenden ausgerichtet werden können.

Zieht man einen Vergleich zwischen der Beitragsentwicklung in der GKV und in der PKV, so lässt sich feststellen, dass sie sehr ähnlich verlaufen. Jedoch ist der Anstieg in der Beitragsentwicklung der GKV im aktuellen Zehnjahres-Zeitraum von 2010 bis 2020 deutlich höher als in der PKV. Durchschnittlich liegt der Anstieg in der GKV bei 3,8 %, in der PKV bei 2,3 %.

PKV-Tarife: das wirtschaftlich nachhaltigere System

Die Beiträge zu privaten Krankenversicherungen sind so kalkuliert, dass sie vorsorglich auf die steigenden Gesundheitskosten der älter werdenden Versicherten ausgerichtet sind. Daher bauen die Versicherten schon in jungen Jahren „Altersrückstellungen“ auf. Diese werden dann im Kapitalmarkt angelegt. Die im Alter steigenden Gesundheitskosten werden aus diesem angelegten Geld finanziert. Eine solche Art der Finanzierung ist nachhaltig und auch generationsgerecht. Zum Vergleich: die gesetzliche Krankenversicherung kann aufgrund ihres Kopfschadenprofils und der Beitragsbemessung am Lohn als Drei-Generationen-Vertrag bezeichnet werden. Die „mittlere“ erwerbstätige Generation kommt sowohl für die alte als auch für die sehr junge Generation auf und finanziert beide. Obwohl auch im Alter ein Beitrag zur Krankenversicherung fällig ist, liegt dieser im Durchschnitt unter denen der altersspezifischen und notwendigen Leistungen.

Anders als die GKV ist die PKV nicht auf staatliche Zuschüsse angewiesen. Letztlich finanzieren die Versicherten der PKV als Steuerzahler sogar den Bundeszuschuss für die GKV mit. Zusätzlich müssen die PKV-Unternehmen selbst auch noch Steuern zahlen, wohingegen die GKV als Sozialversicherungsträger von der Unternehmenssteuer befreit ist.

Die PKV bietet langfristige Sicherheit

Trotz der aktuellen Niedrigzinsphase wächst der Kapitalstock der privat Versicherten weiter. So nehmen die „Altersrückstellungen“ von Jahr zu Jahr zu. Damit sorgt die PKV mit Zins und Zinseszins für die höheren Gesundheitskosten ihrer Versicherten vor.

Die angesprochenen Leistungskürzungen in Bezug auf die GKV kommen bei der PKV nicht zum Tragen. Denn die private Krankenversicherung garantiert ihren Kunden unkürzbare Leistungen im Rahmen ihres individuellen Versicherungsvertrages und das ein Leben lang. Außerdem wird stark darauf geachtet, dass diese Leistungen dem aktuellen medizinischen Standard entsprechen und die Beitragszahler freie Arztwahl haben. Anders als bei der GKV ist der Leistungsumfang bei der PKV vertraglich festgelegt. Das bedeutet, dass der geschlossene Vertrag über den Leistungsumfang nicht zu Lasten des Versicherten geändert werden kann.

Mein persönliches Fazit

Die Beiträge der GKV werden voraussichtlich weiter steigen, oder aber Leistungen werden gekürzt. Im Gegenzug bietet die PKV Beiträge bei sehr guter, individuell abgestimmter Leistung an. Außerdem hängen die Beiträge zur PKV nicht vom Einkommen des Versicherungsnehmers ab, sondern von Alter, Gesundheit und Versicherungsumfang. Am vorteilhaftesten ist es daher, sich bereits in jungen Jahren privat zu versichern.

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